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   FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98   

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https://dejure.org/2002,4784
FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98 (https://dejure.org/2002,4784)
FG Köln, Entscheidung vom 26.09.2002 - 15 K 8068/98 (https://dejure.org/2002,4784)
FG Köln, Entscheidung vom 26. September 2002 - 15 K 8068/98 (https://dejure.org/2002,4784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 85
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Hierbei sei auch das Urteil des BFH vom 11.8.1999 XI R 12/98 zu beachten, nach dem die sog. Abfärbetheorie nicht eingreife, wenn der Anteil der gewerblichen Einkünfte gering sei.

    Ob das auch dann gilt, wenn die gewerbliche Tätigkeit von untergeordeter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BStBl II 2000, 229) kann dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung nicht vorliegt.

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 18/00 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstlereigenschaft -

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Der Senat folgt damit den tragenden Gründen des Urteils des Bundessozialgerichts (vom 25. September 2001 B 3 KR 18/00 R SozR 3-0000), welches zu entscheiden hatte, ob ein Restaurator Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ist.

    Ob das nur dann der Fall sein kann, wenn er eigenständige Werke herstellt, auch wenn hierbei bekannte Werke als Vorlage dienen oder wenn beschädigte oder zerstörte Kunst- und Kulturgüter bewußt nicht orginalgetreu wiederhergestellt werden, sondern als Basis genommen werden, um eigenständige neue Werke daraus herzustellen, braucht der Senat nicht zu beurteilen (so aber Urteil des BSG vom 25. September 2001 aaO).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 5 Abs. 3 GG (Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188f.) liegt das Wesen "der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Kennzeichnendes Merkmal einer künstlerischen Äußerung ist die Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts und die damit gegebene Möglichkeit, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiter reichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt (BVerfG-Beschluss vom 17. Juli 1984, 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213, 227).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Daher ist die bloße Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze und Methoden auf konkrete Verhältnisse keine wissenschaftliche Tätigkeit i.S.d § 18 EStG (BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BStBl II 1994, 864 mwN).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Die Auffassung des Senats, dass ein überwiegendes künstlerisches Element nicht festgestellt werden kann, widerspricht auch nicht dem von der Klägerin genannten Urteil des BVerwG vom 11.12.1990 (1 C 41/88, BVerwGE 87, 191).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Eine künstlerische Tätigkeit liege dann vor, wenn der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Leistung vollbringe, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck komme und über eine hinreichende Technik hinaus, eine gewisse Gestaltungshöhe erreiche (BFH, BStBl II 1992, 413 mwN).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-267/99

    Adam

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    In dem Urteil des EuGH vom 11.10.2001 in der Rechtssache C-267/99 heiße es, dass freie Berufe Tätigkeiten seien, "die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen.
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Ein Steuerpflichtiger übt eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteil vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460 mwN).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88

    Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus

    Auszug aus FG Köln, 26.09.2002 - 15 K 8068/98
    Der Pianist eines Musikstückes kann daher angesichts der vielfältigen Möglichkeiten für den Empfänger erkennbar (und hörbar) der Aufführung den Stempel seiner Persönlichkeit aufdrücken (BFH-Urteil vom 22. März 1990 IV R 145/88, BStBl II 1990, 463) und ein unterschiedliches Erleben auslösen.
  • BFH, 24.02.1965 - I 349/61 U

    Einordnung des Berufs eines Genealogen (Erbensucher) als selbständige Arbeit oder

  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93

    Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft

  • BFH, 19.09.2001 - IV B 137/00

    Unbegründetheit der Beschwerde - Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs -

  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 85 veröffentlicht.
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